Erdbestattung in Magdeburg und Umgebung

Die Erdbestattung ist eine der ältesten Bestattungsarten der Welt.

Dabei wird der Verstorbene in einen Sarg eingebettet und mit diesem in einem Grab in der Erde auf einem Friedhof beigesetzt. Üblicherweise spricht man dann von einer Beerdigung. Besonders in ländlichen Gegenden und in katholisch geprägten Regionen Deutschlands ist die Erdbestattung noch vorherrschend. Ansonsten steigt die Nachfrage nach Feuerbestattungen seit einigen Jahren stetig an.

In der Regel kann der Verstorbene bei einer Erdbestattung in der eigenen Kleidung eingebettet und es können kleine Beigaben mit in den Sarg gelegt werden.

Bei dieser Bestattungsart findet die Trauerfeier in einer geeigneten Räumlichkeit mit dem Sarg statt. Dafür nutzen wir die auf den Kirchenfriedhöfen oder den kommunalen Friedhöfen der Stadt Magdeburg und Umgebung vorhandenen Trauerhallen. Vor Beginn der Trauerfeier kann am offenen Sarg Abschied genommen werden.

Erdbestattung

Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Sarg zur Grabstelle getragen und in das Erdgrab gelassen, welches danach geschlossen wird. Üblicherweise wird die Grabstelle später mit einer Grabeinfassung und einem Grabstein für die namentliche Kennzeichnung versehen.

Bei Erdbestattungen wird hinsichtlich der Art des Grabes zwischen zwei Alternativen unterschieden: dem Reihengrab und dem Wahlgrab. Während sich die Angehörigen bei einem Wahlgrab eine Grabstelle auf dem Friedhof aussuchen können, wird die Grabstelle bei Reihengräbern nach einer festgelegten Reihenfolge vergeben.

Die Stadt Magdeburg bietet für Erdbestattungen neben den üblichen Reihen- und Wahlgrabstätten auch Wahlgrabstätten in besonderer Lage an. Diese Grabstättenart zeichnet sich durch die großzügige Gestaltung des Umfeldes aus, steht jedoch nicht auf jedem kommunalen Friedhof zur Verfügung.

Beim klassischen Erdgrab sind die Angehörigen für die Pflege der Grabstelle selbst verantwortlich. Dafür bietet die Stadt Magdeburg inzwischen Alternativen an. Es sind verschiedene Formen von Gemeinschaftsanlagen für Erdgrabstätten. Die namentliche Kennzeichnung in Form eines Grabmales ist auch hier möglich, jedoch ist deren Pflege bereits in der Grabstättengebühr enthalten und wird also seitens des Friedhofsträgers geleistet. Aufgrund der vielen Möglichkeiten ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.